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Die politische Entwicklung

Von Jülich über Satzvey nach Euskirchen

Die politische Entwicklung Wißkirchens

Wißkirchen lag bis 1894 im Herzogtum Jülich und gehörte zum Oberen Amt Nideggen. Die Gerichtsbarkeit war geteilt (so wie der Veybach verlief) mit einem Teil zum Gericht Enzen, mit dem anderen Teil zur Herrlichkeit Euenheim.

In der Franzosenzeit wurden die Verwaltungsbezirke neu geordnet im Jahr
1794: Wißkirchen kam zur Mairie (=Bürgermeisteramt) Satzvey

Bei der preußischen Neuordnung 1815 bestanden diese Mairien als Bürgermeistereien weiter und wurden 1928 in Ämter umbenannt.

Am 1.1.1949 wurden die drei Ämter Satzvey, Wachendorf und Enzen zu einem Amtsverband zusammengeschlossen.

Am 1.1.1969 wurden aus dem gesamten Amtsverband die Gemeinden Billig, Kreuzweingarten - Rheder und Wißkirchen herausgelöst und in die neugeordnete Stadt Euskirchen eingegliedert.